Projekt

Mobilfunk/5G-Netzausbau

Über das Projekt

Flächendeckend funktionierende Mobilfunknetze werden heute sowohl von Seiten der Wirtschaft als auch von privater Seite gewünscht und stellen somit eine notwendige Basisinfrastruktur dar. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Herne an der Landesförderung Nordrhein-Westfalen aus dem Mobilfunkpakt beteiligt und eine Mobilfunkkoordination geschaffen. Die Mobilfunkkoordination dient als zentrale Ansprechstelle für Bürger*innen, Mobilfunknetz- und Funkmastbetreiber und als Schnittstelle innerhalb der Stadtverwaltung, um den Mobilfunkausbau voranzutreiben.

Versorgungslage

Die Stadt Herne verfügt laut den von der Bundesnetzagentur ausgewerteten Daten der Netzbetreiber über eine hundertprozentige Mobilfunkversorgung durch mindestens einen Mobilfunkanbieter (Auswertung Kreisebene (bund.de)). In der Realität besteht zwischen der tatsächlichen Versorgungslage und der von Nutzer*innen wahrgenommenen Versorgungslage eine Diskrepanz. Um diese Diskrepanz erfassen zu können, haben Bürger*innen die Möglichkeit über die kostenlose Funkloch-App der Bundesnetzagentur Ihre aktuelle Mobilfunkversorgung zu messen und so gegebenenfalls Funklöcher zu erfassen.

Weitere Informationen zur Funkloch-App finden Sie unter https://breitbandmessung.de/funkloecher-erfassen.

5G-Netzausbau

Das 5G-Netz zählt zu den Schlüsseltechnologien der digitalen Transformation und gilt als Grundlage für eine institutionalisierte Digitalisierung. Das 5G-Netz kann aufgrund seiner niedrigen Latenzzeiten (Verzögerungszeit) für Echtzeit Anwendungen verwendet werden und bildet so die Grundlage für neue Geschäftsmodelle, wie das Internet der Dinge. Das 5G-Netz hat eine bis zu 100 Mal höher Datenübertragungsrate als das heutige 4G-Netz (LTE) und kann mehr Nutzer in einer Mobilfunkzelle versorgen. Dies ist insbesondere im industriellen Umfeld wichtig, wo eine Vielzahl von Sendern auf kleinem Raum konzentriert wird. In Herne ist das 4G-Netz bereits flächendeckend vorhanden, auch das 5G-Netz soll ausgebaut werden und flächendeckend in Herne zur Verfügung stehen.

Die Mobilfunkstandards werden in Generationen unterteilt. Aktuell gibt es in Deutschland die Generationen 2G (GSM – „Global System for Mobile Communications“), 4G (LTE – Long Term Evolution) und 5G. Die dritte Generation des Mobilfunkstandards UTMS – Universal Mobile Telecommunications System wurde 2021 abgeschaltet.

Bei 5G handelt es sich um die fünfte Mobilfunkgeneration, die das Herunterladen von großen Datenmengen ermöglicht und zudem über eine geringe Latenzzeit verfügt. Unter Latenzzeit versteht man die Verzögerung bei der Übertragung von Daten. Durch diese Eigenschaften handelt es sich bei 5G um eine wichtige Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung. So ermöglicht die 5G-Technologie beispielsweise die Umsetzung von „vernetzten Fahren“ und in der Industrie die intelligente von Maschinen und Abläufen.

Anschauliche Erklärtexte und -videos zur Funktionsweise des Mobilfunks stellt das Informationszentrum Mobilfunk zur Verfügung: Wie funktioniert Mobilfunk? – Informationszentrum-Mobilfunk

Die für besorgte Bürger und Bürgerinnen zentrale Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk-Anlagen wird bei der Zulassung von Sendeanlagen durch die sogenannte „Standortbescheinigung“ behandelt. Diese wird aufgrund der technischen Daten der Betreiber von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dann ausgestellt, wenn die Prüfung unter Einbeziehung von am Standort bereits bestehenden Quellen elektromagnetischer Felder ergibt, dass die bestehenden Grenzwerte nach der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV) eingehalten werden. Durch die Einhaltung der Grenzwerte wird eine gesundheitliche Gefährdung vermieden.

Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk und Gesundheit erhalten Sie über das Bundesministerium für Strahlenschutz (BfS – Strahlenschutz beim Mobilfunk) und Deutschland spricht über 5G (Was bedeutet eigentlich Strahlung? | Deutschland spricht über 5G (deutschland-spricht-ueber-5g.de)).

Die Grenzwerte für Mobilfunk beruhen auf den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (ICNIRP). Die Empfehlung gilt auch für den neuen Mobilfunkstandard 5G. In Deutschland sind die Grenzwerte für Mobilfunk in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung gesetzlich festgehalten, sodass eine Einhaltung der Grenzwerte für jede Mobilfunkanlage vorgeschrieben ist.

SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY •SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY •

SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY •SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY • SMART • PEOPLE • CITY •